Akupunktur in einer Hausarztpraxis: ein Novum?
Viele Patienten wünschen sich heute, dass auch die Hausarztpraxis ein offenes Ohr für alternative Medizinverfahren oder die Traditionelle Chinesische Medizin hat. Das gilt insbesondere, wenn jemand chronische Schmerzen hat. Oftmals sind die Betroffenen der Überzeugung, eine sanftere und nebenwirkungsfreie Behandlung ihrer Funktionsstörungen oder Beschwerden wäre angemessener, als jahrelang Medikamente mit starken Nebenwirkungen einzunehmen.
Die spannende Frage ist: in welchen Bereichen ist die Akupunktur-Behandlung erfolgreich und anerkannt – und für welche mittlerweile anerkannten Anwendungen übernehmen die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen die Kosten für solche Behandlungen? Als Ihr Hausärztin möchte ich Sie umfassend über dieses Thema aufklären. Sie benötigen keine spezielle Praxis für Akupunktur mehr, sondern können auch bei uns solche Behandlungen in Anspruch nehmen.
Dass niedergelassene Allgemeinärzte sich mit anerkannt wirkungsvollen Verfahren der Naturheilkunde oder der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) befassen, ist kein Novum. Längst hat auch die Akupunktur in der allgemeinmedizinischen Praxis ihren Platz gefunden und viele meiner KollegInnen bieten dies auch in ihren Praxen an.
Entgegen landläufiger Ansicht ist die Akupunktur heutzutage nicht mehr nur eine sogenannte IGel-Leistung, die nur Selbstzahlern angeboten wird. Denn auch die alternative Medizin bietet interessante Therapiekonzepte, die unter bestimmten Bedingungen eine heilsame Wirkung entfalten. Chronische Schmerzen können beispielsweise durch Kombinations-Effekte aus Schul- und Alternativmedizin gut behandelt werden. Oft kann die verordnete Medikamentendosis dadurch verringert werden. Eigenmächtig sollten Medikamente jedoch nie abgesetzt werden.
Seit 2007 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei anerkannten Indikationen die Kosten für alternativmedizinische Behandlungen und Akupunktur-Behandlungen. Dadurch konnten auch wir unser Behandlungsspektrum um zahlreiche therapeutische Möglichkeiten erweitern. Im Vordergrund unserer Verordnung steht eine gesicherte Diagnose, für die naturheilkundliche Ansätze eine schonende Behandlung sicherstellen. Alle Akupunktur-Behandlungen und alternativen Behandlungsverfahren, bei denen die Wirkung nicht gesichert ist, stehen in unserer Praxis den Selbstzahlern zur Verfügung. Ihre Nutzung ist beispielsweise als Begleittherapie oder bei der Nikotinentwöhnung sinnvoll.
Zur Kostenübernahme für Akupunkturbehandlungen
Die gesetzlichen Krankenkasse übernehmen derzeit nur Akupunktur-Behandlungen, die chronische Rückenschmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule und Arthrose-Schmerzen des Kniegelenks betreffen. Nur bei diesen Indikationen gelten die Behandlungserfolge als ausreichend gesichert. Die Beschwerden müssen seit mindestens einem halben Jahr bestehen. Je Patient und Diagnose werden die Kosten für zehn Behandlungen, die binnen sechs Wochen absolviert werden müssen, übernommen. Auf Antrag können weitere Zusatzbehandlungen genehmigt werden.
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen auf Anfrage auch weitere Behandlungen, meist als Kulanzleistung. Im Vorteil sind Patienten, die einen entsprechenden Tarif bei einer privaten Krankenkasse nutzen, oder eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen haben, die weitere Akupunkturbehandlungen abdeckt. Da weitere Leistungen für Kassenpatienten nur als IGel-Leistungen für Selbstzahler gelten, sollten Kassenpatienten bei den gesetzlichen Krankenkassen vor jeder Akupunktur-Behandlung erfragen, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Informationen zur Akupunktur
Die Akupunktur-Behandlung wurde im Rahmen der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) vor etwa 2.000 Jahren entwickelt. Entlang festgelegter Akupunkturpunkte und Energiebahnen (Meridiane) werden sterile Akupunkturnadeln gesetzt. Diese können bei Bedarf gedreht, erwärmt oder mit Reizstrom in der Wirkung optimiert werden. Für Akupunktur-Anwendungen benötigen Allgemeinmediziner eine umfassende Zusatzausbildung.
Aus etwa 700 Akupunkturpunkten, die zu bestimmten Meridianen gehören, müssen je nach Problematik die richtigen ausgewählt, exakt lokalisiert und angesprochen werden. Durch das Nadeln werden eine Schmerzlinderung, eine Blockadelösung und ein befreiter Energiefluss ermöglicht. Es kommt außerdem nachweislich zur Ausschüttung von Botenstoffen wie Serotonin oder Endorphin. Durch die Stimulation der Selbstheilungskräfte sollen die Beschwerden gelindert werden. Dieses Ansinnen nimmt vor allem die alternative Medizin wichtig, während die Schulmedizin hauptsächlich symptomatisch behandelt.
Da sie bei bestimmten Indikationen erfolgreich ist, übernimmt die Akupunktur in der Allgemeinmedizin eine wichtige Funktion. Chronische Schmerzen nur mit Schmerzmitteln zu therapieren, löst häufig starke Nebenwirkungen und Langzeitfolgen aus. Daher behandeln wir in unserer Praxis für Akupunktur dauerhaft bestehende Schmerzen gegebenenfalls auch mit alternativen Methoden. Sanfte Methoden der Naturheilkunde oder der Traditionellen Chinesischen Medizin sind zunehmend beliebt. Nutzen und Risiken einer bestimmten Therapie sollte jedoch im Gespräch mit dem Arzt abgeklärt werden.
Weitere Akupunktur-Indikationen für Selbstzahler
Da eine Akupunkturbehandlung auch bei Beschwerden, wie unter anderem Migräneschmerzen, Asthma, Schlafstörungen, depressive Stimmungen, Reizdarm, Heuschnupfen oder Fibromyalgie hilfreich sein kann, erklären sich Menschen mit diesen Beschwerden auch bereit die Kosten für eine Akupunktur selbst zu tragen. Aufgrund der noch nicht genügend untersuchten Indikationen sind dies keine Kassenleistungen.
Für viele unserer Patienten stellt das keinen Hinderungsgrund dar, weil sie bereits gute Erfahrungen mit ganzheitlichen Behandlungsmethoden gemacht haben. Bevor wir unseren Patienten eine Behandlung mit Akupunktur empfehlen, machen wir zunächst einmal eine allumfassende Bestandsaufnahme. Erst wenn wir eine wirkliche Chance darin sehen, dass die Akupunktur bei Ihren Beschwerden helfen kann, empfehlen wir Ihnen eine Behandlung.